Ungeachtet des Absatzes 2 kann in einem Insolvenzverfahren, das in einem anderen Staat als demjenigen, in dem sich der Zedent befindet, eingeleitet wird, einem Vorzugsrecht, das nach dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts von Gesetzes wegen entsteht und dem in einem Insolvenzverfahren nach dem Recht dieses Staates Vorrang vor den Rechten eines Zessionars eingeräumt wird, ungeachtet des Artikels 22 Vorrang eingeräumt werden.
尽有本条第2款和第22条的规定,在非转让人所在国的一国发动的破产程序中,据法院所在地国法律依法产生并据该国法律在破产诉讼程序中相对于某一受让人的权利而优先地位的任何优惠权利,可具有这种优先。