Gehen die Umstände, denen zufolge die Klage vor dem Gericht gemäß den Absätzen 2 und 3 zulässig ist, dem Datum der Bekanntgabe der ersten Tagung des Gerichts voraus, beginnt die Frist von neunzig Tagen mit diesem Datum zu laufen.
如依上文第2、第3两款规定而使申请可为法的情形发生于法公布首次开日期之日以前,九十日的时限应自该日算起。