1.Der Antrag ist binnen dreißig Tagen nach Bekanntwerden der Tatsache und binnen eines Jahres nach Verkündung des Urteils zu stellen.
申请须于事实发现三十日内及判决日起一年内提出。
2.Der Generalsekretär oder der Kläger können bei dem Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, wenn eine Tatsache von entscheidender Bedeutung bekannt wird, die vor Verkündung des Urteils dem Gericht und auch der die Wiederaufnahme beantragenden Partei unbekannt war, sofern diese Unkenntnis nicht schuldhaft war.