1.Sitzt ein Stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses im Präsidialausschuss, so hat er kein Stimmrecht, wenn er derselben Delegation wie ein anderes Mitglied des Präsidialausschusses angehört.
主要会副主席在总会工作时,如与总会另一成属一个代表团,则无表决权。
2.Diese Organisationen üben ihr Stimmrecht nicht aus, wenn ihre Mitgliedstaaten ihr Stimmrecht ausüben, und umgekehrt.
如果这些成国行使表决权,则这些便不得行使表决权,反之亦然。
3.Diese Organisationen üben ihr Stimmrecht nicht aus, wenn einer ihrer Mitgliedstaaten sein Stimmrecht ausübt, und umgekehrt.
如果区域一体化任何成国行使表决权,则该不得行使表决权,反之亦然。
4.Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration üben in Angelegenheiten ihrer Zuständigkeit ihr Stimmrecht nach diesem Artikel mit der Anzahl von Stimmen aus, die der Anzahl ihrer Mitgliedstaaten entspricht, die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens sind.
5.Der Generalsekretär wird gegebenenfalls auch eingeladen, anderen durch die OVCW einberufenen Treffen beizuwohnen und ohne Stimmrecht daran teilzunehmen, auf denen Angelegenheiten behandelt werden, die für die Vereinten Nationen von Interesse sind.
还可视情况邀请秘书长出席并参加由禁止化学武器召开审议联合国所关注事项其他会议,但无表决权。
6.Organisationen der regionalen Integration können in Angelegenheiten ihrer Zuständigkeit ihr Stimmrecht in der Konferenz der Vertragsstaaten mit der Anzahl von Stimmen ausüben, die der Anzahl ihrer Mitgliedstaaten entspricht, die Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind.
7.Organisationen der regionalen Integration können in Angelegenheiten ihrer Zuständigkeit ihr Stimmrecht bei dem Treffen der Vertragsstaaten mit der Anzahl von Stimmen ausüben, die der Anzahl ihrer Mitgliedstaaten entspricht, die Vertragsparteien dieses Protokolls sind.
8.Der Generaldirektor hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse der Generalversammlung und den Sitzungen des Wirtschafts- und Sozialrats sowie gegebenenfalls der Nebenorgane dieser Organe und der Generalversammlung beizuwohnen und ohne Stimmrecht daran teilzunehmen.
9.Von interessierten Organen der Vereinten Nationen bestimmte Vertreter können als Beobachter ohne Stimmrecht an den Beratungen der Konferenz, des Hauptausschusses und gegebenenfalls jedes anderen Ausschusses oder jeder Arbeitsgruppe teilnehmen, die sich mit Fragen aus ihrem Tätigkeitsbereich befassen.
10.Der Generalsekretär hat das Recht, im Zusammenhang mit Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse den Tagungen der Konferenz der Vertragsstaaten und den Tagungen des Exekutivrats der OVCW beizuwohnen und ohne Stimmrecht und nach Maßgabe der einschlägigen Regeln der Geschäftsordnung daran teilzunehmen.
11.Der Exekutivsekretär hat das Recht, in Angelegenheiten von Interesse für die Kommission den Sitzungen der Ausschüsse der Generalversammlung sowie vorbehaltlich der Geschäftsordnung und Praxis der betreffenden Organe den Sitzungen der Nebenorgane der Generalversammlung und der Ausschüsse beizuwohnen und ohne Stimmrecht daran teilzunehmen.
12.Der Generalsekretär der Vereinten Nationen oder sein Vertreter hat das Recht, den Tagungen der Kommission sowie vorbehaltlich der Geschäftsordnung und Praxis der betreffenden Organe den Sitzungen anderer von der Kommission einberufener Organe beizuwohnen und ohne Stimmrecht daran teilzunehmen, wann immer Angelegenheiten behandelt werden, die für die Vereinten Nationen von Interesse sind.