Darüber hinaus können die Vertragsstaaten erwägen, ihren Finanzinstitutionen vorzuschreiben, dass sie keine Korrespondenzbankbeziehung mit derartigen Institutionen eingehen oder weiterführen dürfen und sich dagegen schützen müssen, Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Finanzinstitutionen einzugehen, die es zulassen, dass ihre Konten von Banken genutzt werden, die nicht über eine physische Präsenz verfügen und keiner regulierten Finanzgruppe angegliedert sind.
此外,缔约国可以考虑要求机构拒绝与这类机构建立或者保持代理银行关系,并避免与外国机构中那些允许有名无实和并不附属于受监管集团的银行使用账户的机构建立关系。