Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、货物根据本条第二款第三项出售的,人应有权提取货物的人的利益管出售货物的款,但可从中扣人担的任何费用和应付给人的与输这些货物有关的其他任何款项。