Zur wirksamen Korruptionsbekämpfung trifft jeder Vertragsstaat, soweit es die wesentlichen Grundsätze seiner innerstaatlichen Rechtsordnung zulassen und unter den in seinem innerstaatlichen Recht vorgeschriebenen Bedingungen, im Rahmen seiner Möglichkeiten die erforderlichen Maßnahmen, um die angemessene Anwendung der kontrollierten Lieferung und, soweit er dies für zweckmäßig erachtet, anderer besonderer Ermittlungsmethoden, wie elektronische Überwachung oder andere Formen der Überwachung und verdeckte Ermittlungen, durch seine zuständigen Behörden in seinem Hoheitsgebiet zu ermöglichen und um vorzusehen, dass die daraus gewonnenen Beweismittel vor Gericht zugelassen werden können.
一、为有效地打击腐败,各缔应当在其本法律制度基本原则许可的范围内根据本法律规定的条件在其力所能及的情况下采取必要措施,允许其管机关在其领域内酌情使用控制下交付和在其认为适当时使用诸如电子或者其他监视形式和特工行动等其他特殊侦查手,允许法庭采信由这些手产生的证据。