Beschließt der Exekutivrat, einem Vertragsstaat des Übereinkommens, der im Zusammenhang mit dem Einsatz oder der Androhung des Einsatzes chemischer Waffen um Hilfe ersucht, gemäß Artikel X des Übereinkommens zusätzliche Hilfe zu gewähren, so übermittelt der Generaldirektor (als Vertreter der OVCW, wie in diesem Abkommen festgelegt) dem Generalsekretär (als Vertreter der Vereinten Nationen, wie in diesem Abkommen festgelegt) den genannten Beschluss des Exekutivrats zusammen mit dem vom Technischen Sekretariat im Zusammenhang mit dem Ersuchen um eine derartige Hilfe erstellten Untersuchungsbericht.
如执理事会决定根据《公约》第十条就使用或威胁使用化学武器方面请求提供补充性援助的公约缔约国提供此种援助,则总干事(根据本协定的规定代表禁止化学武器组织)就应将执理事会的上述决定,连同技术秘书处就有关这种援助的请求编写的调查报告转交秘书长(根据本协定的规定代表合国)。